Fissurenversiegelung

Quelle: Initiative proDente

Die Kauflächen der großen und kleinen Backenzähne und oft auch die Innenseite der oberen Frontzähne weisen tiefe, schmale Rillen auf, die häufig nicht vollständig gereinigt werden können. Das Resultat ist leider nach einiger Zeit eine sog. „Fissurenkaries“, ein Loch.

Diese Rillen können aber vorbeugend mit dünnflüssigen Kunststofflacken verschlossen und so geschützt werden. Dieser Prozeß wird als Fissurenversiegelung bezeichnet.

Sollte sich diese Versiegelung ganz oder teilweise ablösen, kann sie jederzeit erneuert oder ergänzt werden.

Für die bleibenden großen Backenzähne Nummer 6 und 7 wird die Versiegelung von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Geburtstag übernommen, für andere Zähne kann sie als Privatleistung vorgenommen werden.

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